Feuerwerksfrei
Kein Feuerwerk im Park
Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf unserem Park nicht gestattet. So sorgen wir gemeinsam für eine sichere und angenehme Umgebung für alle Gäste, Kinder und Haustiere.
Aufgrund von Änderungen der niederländischen Gesetzgebung gilt ab dem Jahreswechsel 2026/2027 ein Verbot für Verbraucherfeuerwerk. Ausschließlich Feuerwerk der Kategorie F1 (wie Wunderkerzen und Knallerbsen) bleibt für den privaten Gebrauch erlaubt. Professionelle Feuerwerksshows können stattfinden, sofern hierfür die erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden.
Bitte beachten Sie, dass unsere Feuerwerksregelung ausschließlich innerhalb der Parkgrenzen gilt. Außerhalb des Parks können – abhängig von den örtlichen Vorschriften und Gegebenheiten – professionelle Feuerwerksshows stattfinden und erlaubtes Feuerwerk der Kategorie F1 verwendet werden. Dadurch können Feuerwerksgeräusche und Lichtblitze auch auf dem Park wahrnehmbar sein.
Wichtig: Auf dem Park ist keinerlei Feuerwerk erlaubt – auch kein Feuerwerk der Kategorie F1.