EuroParcs De Kraaijenbergse Plassen

Kein Feuerwerk auf dem Gelände

In unserem Park ist das Abbrennen von Feuerwerk nicht gestattet. So sorgen wir gemeinsam für eine sichere und angenehme Umgebung für alle unsere Gäste, Kinder und Haustiere.

Aufgrund von Änderungen in den niederländischen Gesetzen und Vorschriften gilt ab dem Jahreswechsel 2026/2027 ein Verbot für Feuerwerkskörper für den privaten Gebrauch. Nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (wie Wunderkerzen und Zündschnüre) sind weiterhin für den privaten Gebrauch erlaubt. Professionelle Feuerwerksshows dürfen stattfinden, sofern die erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Feuerwerksrichtlinien ausschließlich innerhalb der Grenzen des Parks gelten. Außerhalb des Parks können, abhängig von der örtlichen Situation und den örtlichen Vorschriften, professionelle Feuerwerksshows stattfinden und zugelassene F1-Feuerwerkskörper verwendet werden. Dadurch können Feuerwerksgeräusche und Lichtblitze im Park hörbar und sichtbar sein.

Wichtig: Im Park selbst ist kein Feuerwerk erlaubt, auch kein F1-Feuerwerk.